Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Die Gemeinde Ebermannsdorf hat in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß den Vorgaben der BayGibitR ermittelt und dokumentiert die Ist-Versorgung in einer Adressliste. Zusätzlich wurde eine Übersichtskarte erstellt.
Das Ergebnis der Ist-Analyse steht in nachfolgender Dokumentation zum Download bereit. Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung kann gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende E-Mail-Adresse angefordert werden:
E-Mail: gigabit.bayern@ik-t.de
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Ebermannsdorf im Rahmen einer Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.
Die Bekanntmachung zum Markterkundungsverfahren wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.
Die Gemeinde Ebermannsdorf hat ein Markterkundungsverfahren gemäß der Bayrischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) durchgeführt.
Die Ergebnisse sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.
Die Gemeinde Ebermannsdorf führt zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durch.
Die Unterlagen zur Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich ist die Adressliste der zu errichtenden Anschlüsse gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende E-Mail-Adresse anzufordern: *)
E-Mail: gigabit.bayern@ik-t.de
*) Sofern vom Netzbetreiber noch keine unterzeichnete Verpflichtungserklärung aus der Markterkundung vorliegt, ist hierzu die Vorlage der unterzeichneten Verpflichtungserklärung erforderlich.
Hinweis:
Angebotsfristverlängerung bis 14.10.2021, 14:00 Uhr.
Die Gemeinde Ebermannsdorf gewährt allen Bietern im Auswahlverfahren Ebermannsdorf eine Fristverlängerung zur Angebotsabgabe bis 14.10.2021, 14:00 Uhr.
Siehe hierzu das Dokument "Fristverlängerung_Ebermannsdorf".
Die Gemeinde Ebermannsdorf hat am 25.11.2022 einen Zuwendungsbescheid Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) erhalten.