Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Die Gemeinde Berg im Gau hat in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß den Vorgaben der BayGibitR ermittelt und dokumentiert die Ist-Versorgung in einer Adressliste. Zusätzlich wurde eine Übersichtskarte erstellt.
Das Ergebnis der Ist-Analyse steht in nachfolgender Dokumentation zum Download bereit.
Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung kann gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende E-Mail-Adresse angefordert werden:
E-Mail: gigabit.bayern@ik-t.de
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Berg im Gau im Rahmen einer Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.
Die Bekanntmachung zum Markterkundungsverfahren wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.
Die Gemeinde Berg im Gau hat ein Markterkundungsverfahren gemäß der Bayrischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) durchgeführt.
Die Ergebnisse sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.
Die Gemeinden Berg im Gau und Langenmosen führen das weitere Gigabitverfahren in interkommunaler Zusammenarbeit mit gemeinsamer Ausschreibung durch.
Die Gemeinden Berg im Gau und Langenmosen haben eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zum gemeinsamen Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen vereinbart.
Hierzu führen die Gemeinden Berg im Gau und Langenmosen in der IKZ ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) durch.
Die Unterlagen zur Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Hinweis:
Mit dem Download der Anlage 3 Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Link zur öffentlichen Vergabeplattform:
https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/67C36333-949F-4309-9FDA-843D9FA3B603
Anlage1_Wertung_Gewichtung_v1p2_Berg im Gau-Langenmosen.pdf
Anlage2_Karte EG_Los1_2_Berg im Gau_Langenmosen.pdf
Anlage2_Karte_EG_Los1_Berg_im_Gau.pdf
Anlage2_Karte_EG_Los2_Langenmosen.pdf
Anlage3_Adressliste_Berg im Gau_Langenmosen.pdf
Anlage5_Eigenerklärungen_BayGibitR_v1p2_20210517.docx
Anlage6_Muster Kooperationsvertrag Wirtschaftlichkeitslücke_20200803.docx
Anlage7_Hinweisschreiben zu Baumaßnahme_Langenmosen.pdf
Anlage7_Hinweisschreiben zu kommunaler Infrastruktur.pdf
Anlage7_Karte Baumaßnahme_Langenmosen.pdf
Anlage7_Karte_nutzbare_Infrastruktur.pdf
Anlage8_Hinweisschreiben zur Bieterfrage zusätzliche Versorgungsadressen Berg_im_Gau.pdf
Anlage8_Karte zusätzliche Versorgungsadressen Berg im Gau.pdf
Konzessionsbekanntmachung_BayGibitR_v1p3_Berg im Gau-Langenmosen.pdf
Nutzungsbedingungen Geodaten.pdf
Verpflichtungserklärung Geodaten_Berg im Gau_Langenmosen.pdf
Die Gemeinde Berg im Gau gibt im nachfolgenden zum Download bereitgestellten Dokument die vorgesehene Auswahlentscheidung Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewählten Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie ( BayGibitR)
Die Gemeinde Berg im Gau hat am 18.07.2022 einen Zuwendungsbescheid Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) erhalten.
Der Kooperationsvertrag im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 9.2.2 BayGibitR).
Die Stellungnahme der Gemeinde Berg im Gau bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags wird in nachfolgendem Dokument zum Download bereitgestellt