Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Die Gemeinde Rain hat in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß den Vorgaben der BayGibitR ermittelt und dokumentiert die Ist-Versorgung in einer Adressliste. Zusätzlich wurde eine Übersichtskarte erstellt.
Das Ergebnis der Ist-Analyse steht in nachfolgender Dokumentation zum Download bereit. Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung kann gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende E-Mail-Adresse angefordert werden:
E-Mail: gigabit.bayern@ik-t.de
210215_Karte_ME_Bergstorf_RainSR.pdf
210215_Karte_ME_Dürnhart_RainSR.pdf
210215_Karte_ME_Rain-Gewerbegebiet_RainSR.pdf
210215_Karte_ME_Rain-Ost_RainSR.pdf
210215_Karte_ME_Rain-West_RainSR.pdf
210215_Karte_ME_Rainer-Mühle_RainSR.pdf
210215_Karte_ME_Uebersicht_RainSR.pdf
210215_Karte_ME_Wiesendorf_RainSR.pdf
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Rain im Rahmen einer Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.
Die Bekanntmachung zum Markterkundungsverfahren wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.
Die Gemeinde Rain hat ein Markterkundungsverfahren gemäß der Bayrischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) durchgeführt.
Die Ergebnisse sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.
Die Gemeinde Rain führt zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durch.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL): https://www.staatsanzeiger-eservices.de (Bekanntmachung-ID: 239205 | Vergabe-ID: 154340)
Die Unterlagen zur Bekanntmachung werden zusätzlich hier zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich ist die Adressliste der zu errichtenden Anschlüsse gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende E-Mail-Adresse anzufordern:
E-Mail: gigabit.bayern@ik-t.de
Anlage_1_Wertungskriterien_Gewichtung_WiLü_RainSR_20220217.pdf
Anlage_2a_Übersichtskarte_AV-Bek_RainSR_20220215.pdf
Anlage_2b_Detailkarten_AV-Bek_RainSR_20220215.pdf
Anlage_3a_Adressliste_Bereitstellung_RainSR_20220215.pdf
Anlage_3b_Nutzungsbedingungen_Geodaten_20201909.pdf
Anlage_3c_Verpflichtungserklärung_Geodaten_RainSR_20220215.pdf
Anlage_5_Eigenerklärungen_RainSR_20220215.pdf
Anlage_6_Muster-Kooperationsvertrag_Wirtschaftlichkeitslücke_20211201.docx
Anlage_7a_Karte_nutzbare_Infrastruktur_RainSR_20220215.pdf
Anlage_8_indikative_Vorleistungspreise_BayGibitR_RainSR_20220215.pdf
M4_Auswahlverfahren-Bekanntmachung_WiLü_RainSR_20220222.pdf
Die Gemeinde Rain gibt im nachfolgenden zum Download bereitgestellten Dokument die vorgesehene Auswahlentscheidung Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewählten Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie ( BayGibitR)
Die Gemeinde Rain hat am 26.08.2022 einen Zuwendungsbescheid Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) erhalten.
Der Kooperationsvertrag im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 9.2.2 BayGibitR).
Die Stellungnahme der Gemeinde Rain bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags wird in nachfolgendem Dokument zum Download bereitgestellt