Zweistufiges Auswahlverfahren im Betreibermodell:
Die Gemeinde Langenmosen plant die Errichtung und Verpachtung eines gigabitfähigen Breitbandnetzes für eine zukunftsfähige Breitbanderschließung.
Hierzu führt die Gemeinde Langenmosen zur Auswahl eines Netzbetreibers (Pächter) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 5 BayGibitR; (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Der Verpächter übernimmt dabei die Planung und den Bau des passiven Netzes, der Pächter den anschließenden Betrieb des Netzes.
Die Unterlagen zur Bekanntmachung im zweistufigen Verfahren werden nachfolgend und auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) unter folgendem Link zum Download bereitgestellt.
Link DTVP: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV8RX59/documents
Zusätzlich ist die Adressliste der zu errichtenden Anschlüsse (Anlage_3_Adressliste_AV_BETR_Langenmosen) gegen Vorlage der unterzeichneten Verpflichtungserklärung (Anlage_3b_Verpflichtungserklärung_Geodaten) über folgende E-Mail-Adresse anzufordern:
E-Mail: gigabit.bayern@ik-t.de
Die Gemeinde Langenmosen gibt im nachfolgenden zum Download bereitgestellten Dokument die vorgesehene Auswahlentscheidung Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewählten Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie ( BayGibitR)
Der Pacht- und Betreibervertrag im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag (vgl. Nr. 9.2.2 BayGibitR).Dieser wurde nach der Unterzeichnung, als Abdruck, per E-Mail an die Bundesnetzagentur übermittelt.
Die Erklärung der Gemeinde Langenmosen bezüglich der Übermittlung des vollständig unterzeichneten Pacht- und Betreibervertrags an die Bundesnetzagentur wird in nachfolgendem Dokument zum Download bereitgestellt