Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Die Gemeinde Ursensollen hat in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß den Vorgaben der BayGibitR ermittelt und dokumentiert die Ist-Versorgung in einer Adressliste. Zusätzlich wurde eine Übersichtskarte erstellt.
Das Ergebnis der Ist-Analyse steht in nachfolgender Dokumentation zum Download bereit. Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung kann gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende E-Mail-Adresse angefordert werden:
E-Mail: gigabit.bayern@ik-t.de
A2_Ursensollen.pdf
B1_Ursensollen.pdf
B2_Ursensollen.pdf
C2_Ursensollen.pdf
C3_Ursensollen.pdf
C4_Ursensollen.pdf
C5_Ursensollen.pdf
C6_Ursensollen.pdf
D1_Ursensollen.pdf
D2_Ursensollen.pdf
D3_Ursensollen.pdf
D4_Ursensollen.pdf
D5_Ursensollen.pdf
D6_Ursensollen.pdf
E1_Ursensollen.pdf
E2_Ursensollen.pdf
E3_Ursensollen.pdf
E4_Ursensollen.pdf
E5_Ursensollen.pdf
E6_Ursensollen.pdf
Nutzungsbedingungen Geodaten.pdf
Uebersicht_EG_Ursensollen.pdf
Verpflichtungserklärung_Geodaten_Ursensollen.pdf
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Ursensollen im Rahmen einer Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.
Die Bekanntmachung zum Markterkundungsverfahren wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.