Stadt Geiselhöring



Bestandsaufnahme

27.11.2020:

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Die Stadt Geiselhöring hat in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß den Vorgaben der BayGibitR ermittelt und dokumentiert die Ist-Versorgung in einer Adressliste. Zusätzlich wurde eine Übersichtskarte erstellt.

Das Ergebnis der Ist-Analyse steht in nachfolgender Dokumentation zum Download bereit. Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung kann gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende E-Mail-Adresse angefordert werden:

E-Mail: gigabit.bayern@ik-t.de

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Markterkundung-Bekanntmachung

27.11.2020:

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Geiselhöring im Rahmen einer Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.

Die Bekanntmachung zum Markterkundungsverfahren wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

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Markterkundung-Ergebnis

Die Stadt Geiselhöring hat ein Markterkundungsverfahren gemäß der Bayrischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) durchgeführt.

Die Ergebnisse sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

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Auswahlverfahren-Bekanntmachung

Die Stadt Geiselhöring führt zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durch.

Dies erfolgt in einem 2-stufigem Auswahlverfahren:


16.02.2021:

Stufe I - öffentlicher Teilnahmewettbewerb:

Die Frist des Teilnahmewettbewerbs endet am 25.03.2021.


09.03.2021

Neustart Stufe I - öffentlicher Teilnahmewettbewerb

Da ein Netzbetreiber nachträglich eine veränderte Rückmeldung zur Markterkundung abgegeben hat wird das Auswahlverfahren neu gestartet.

Die Unterlagen zur Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich ist die Adressliste der zu errichtenden Anschlüsse gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende E-Mail-Adresse anzufordern:

E-Mail: gigabit.bayern@ik-t.de


Falls Sie die Nutzungserklärung im Rahmen der Markterkundung bereits gezeichnet haben ist dies nicht mehr notwendig.

Die Frist des Teilnahmewettbewerbs endet am 12.04.2021.


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Hinweis vom 08.06.2021:

Die Frist zur Abgabe der Angebote wurde auf 09.07.2021 11:00 Uhr verlängert.

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Hinweis vom 06.07.2021:

Die Frist zur Abgabe der Angebote wurde auf 23.07.2021 11:00 Uhr verlängert.

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Hinweis vom 02.12.2021:

Das Bayerische Gigabitverfahren wurde abgebrochen und ins das "Graue-Flecken-Programm" des Bundes gewechselt.

Für einen flächendeckenden Glasfaserausbau sind die Förderkonditionen im Bundesförderverfahren deutlich besser, daher hat sich die Stadt Geiselhöring zu diesem Schritt entschlossen.


Das Verfahren wird unter dem Portal des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr veröffentlicht:

https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do


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