Gemeinde Auerbach



Bestandsaufnahme

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Die Gemeinde Auerbach hat in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß den Vorgaben der BayGibitR ermittelt und dokumentiert die Ist-Versorgung in einer Adressliste. Zusätzlich wurde eine Übersichtskarte erstellt.

Das Ergebnis der Ist-Analyse steht in nachfolgender Dokumentation zum Download bereit. Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung wird den lokal tätigen Telekommunikationsunternehmen, gegen Vorlage der unterzeichneten Verpflichtungserklärung zu den Geodaten, auf Anfrage über die folgende E-Mail-Adresse bereitgestellt:

E-Mail: gigabit.bayern@ik-t.de

Mit dem Download bzw. dem Erhalt der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

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Markterkundung-Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Auerbach im Rahmen einer Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.

Die Bekanntmachung zum Markterkundungsverfahren wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

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Markterkundung-Ergebnis

Die Gemeinde Auerbach hat ein Markterkundungsverfahren gemäß der Bayrischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) durchgeführt.

Die Ergebnisse sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

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Auswahlverfahren-Bekanntmachung

Die Gemeinde Auerbach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durch.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL): https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV86GVD

Die Unterlagen zur Bekanntmachung werden ebenfalls über das elektronische Vergabeportal bereitgestellt: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV86GVD/documents

Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.


Auswahlverfahren-Ergebnis

Die Gemeinde Auerbach gibt im nachfolgenden zum Download bereitgestellten Dokument die vorgesehene Auswahlentscheidung Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewählten Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie ( BayGibitR)

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Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Auerbach hat am 22.03.2024 einen Zuwendungsbescheid Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) erhalten.


Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 9.2.2 BayGibitR).

Die Stellungnahme der Gemeinde Auerbach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags wird in nachfolgendem Dokument zum Download bereitgestellt

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