Stadt Viechtach



Bestandsaufnahme

Die Stadt Viechtach plant die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen. In der aktuellen Planungsphase ist noch nicht bekannt, ob und für welche Teilgebiete das Förderprogramm nach Bayerischer Gigabitrichtlinie (BayGibitR) oder das Bundesprogramm nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-RL Bund 2.0) in Anspruch genommen wird. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt, abhängig vom Ergebnis der Markterkundung, entschieden.

 

Die Stadt Viechtach führt ein kombiniertes Markterkundungsverfahren gemäß "Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren", veröffentlicht auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrum https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/gigabit/musterdokumente.html, durch.


Markterkundung-Bekanntmachung

Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Gigabit-fähigen Breitbandnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt die Stadt Viechtach in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0) sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ eine kombinierte Markterkundung durch.

 

Die Veröffentlichung des kombinierten Markterkundungsverfahrens (MEV) sowie weitere Unterlagen finden sie nach der Anmeldung im zentralen Online-Portal des Projektträgers:

https://portal.gigabit-pt.de

 

Die nach Gigabit-RL Bund veröffentlichte Adressliste und die veröffentlichte Kartendarstellung gelten auch für die Markterkundung nach BayGibitR. Die Rückmeldung eines Netzbetreibers zu bestehender oder geplanter Versorgung wird die Stadt Viechtach in beide Verfahren (nach Gigabit-RL Bund 2.0 und BayGibitR) einfließen lassen. Eine doppelte Rückmeldung ist nicht notwendig.