Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Die Gemeinde Oberndorf a.Lech hat in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß den Vorgaben der BayGibitR ermittelt und dokumentiert die Ist-Versorgung in einer Adressliste. Zusätzlich wurde eine Übersichtskarte erstellt.
Das Ergebnis der Ist-Analyse steht in nachfolgender Dokumentation zum Download bereit. Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung wird den lokal tätigen Telekommunikationsunternehmen, gegen Vorlage der unterzeichneten Verpflichtungserklärung zu den Geodaten, auf Anfrage über die folgende E-Mail-Adresse bereitgestellt:
E-Mail: gigabit.bayern@ik-t.de
Mit dem Download bzw. dem Erhalt der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Oberndorf a.Lech im Rahmen einer Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.
Die Bekanntmachung zum Markterkundungsverfahren wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.
Die Gemeinde Oberndorf am Lech hat ein Markterkundungsverfahren gemäß der Bayrischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) durchgeführt.
Die Ergebnisse sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.
Die Gemeinde Oberndorf am Lech führt zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durch.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL): https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV8HMBB
Die Unterlagen zur Bekanntmachung werden ebenfalls über das elektronische Vergabeportal bereitgestellt: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV8HMBB/documents
Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Die Gemeinde Oberndorf am Lech gibt im nachfolgenden zum Download bereitgestellten Dokument die vorgesehene Auswahlentscheidung Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewählten Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie ( BayGibitR)
Die Gemeinde Oberndorf am Lech hat am 21.11.2024 einen Zuwendungsbescheid Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) erhalten.
Zwischen der Gemeinde Oberndorf am Lech und dem ausgewählten Netzbetreiber wurde ein Kooperationsvertrag im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) geschlossen.