Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Die Gemeinde Neukirchen vorm Wald hat in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß den Vorgaben der BayGibitR ermittelt und dokumentiert die Ist-Versorgung in einer Adressliste. Zusätzlich wurde eine Übersichtskarte erstellt.
Das Ergebnis der Ist-Analyse steht in nachfolgender Dokumentation zum Download bereit. Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung wird den lokal tätigen Telekommunikationsunternehmen, gegen Vorlage der unterzeichneten Verpflichtungserklärung zu den Geodaten, auf Anfrage über die folgende E-Mail-Adresse bereitgestellt:
E-Mail: gigabit.bayern@ik-t.de
Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Gigabit-fähigen Breitbandnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt die Gemeinde Neukirchen vorm Wald in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ eine kombinierte Markterkundung durch.
Die Veröffentlichung des kombinierten Markterkundungsverfahrens (MEV) sowie weitere Unterlagen finden sie nach der Anmeldung im zentralen Online-Portal des Projektträgers:
Die nach Gigabit-RL Bund veröffentlichte Adressliste und die veröffentlichte Kartendarstellung gelten auch für die Markterkundung nach BayGibitR. Die Rückmeldung eines Netzbetreibers zu bestehender oder geplanter Versorgung wird die Gemeinde Neukirchen vorm Wald in beide Verfahren (nach Gigabit-RL Bund und BayGibitR) einfließen lassen, eine doppelte Rückmeldung ist nicht notwendig.
Die Gemeinde Neukirchen vorm Wald hat ein Markterkundungsverfahren gemäß der Bayrischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) durchgeführt.
Die Ergebnisse sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.
Die Gemeinde Neukirchen vorm Wald führt zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durch.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über die e-Vergabeplattform (URL): https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV86UD5/documents
Sämtliche für die Ausschreibung benötigten Dokumente werden ohne weitere Zugangsbeschränkung direkt auf der e-Vergabeplattform zum Download veröffentlicht.
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die e-Vergabeplattform.
Die Teilnaheanträge oder Angebote sind elektronisch über die e-Vergabeplattform einzureichen.
Die Gemeinde Neukirchen vorm Wald gibt im nachfolgenden zum Download bereitgestellten Dokument die vorgesehene Auswahlentscheidung Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewählten Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie ( BayGibitR)
Die Gemeinde Neukirchen vorm Wald hat am 24.05.2024 einen Zuwendungsbescheid Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) erhalten.
Der unterzeichnete Kooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) mit dem ausgewählten Netzbetreiber Telekom Deutschland GmbH wurde am 20.08.2024 vollständig unterzeichnet.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht ab sofort von der Übermittlung der Verträge ab.