Gemeinde Kleinrinderfeld



Bestandsaufnahme

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Die Gemeinde Kleinrinderfeld hat in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß den Vorgaben der BayGibitR ermittelt und dokumentiert die Ist-Versorgung in einer Adressliste. Zusätzlich wurde eine Übersichtskarte erstellt.

Das Ergebnis der Ist-Analyse steht in nachfolgender Dokumentation zum Download bereit. Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung kann gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende E-Mail-Adresse angefordert werden:

E-Mail: gigabit.bayern@ik-t.de

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Markterkundung-Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Kleinrinderfeld im Rahmen einer Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.

Die Bekanntmachung zum Markterkundungsverfahren wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.


+++ Update: 26.04.2021 +++

Auf Anfrage eines Anbieters wird die Frist für die Markterkundung einmalig bis 27.05.2021 verlängert.

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