Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Die Gemeinde Reichertshausen hat in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß den Vorgaben der BayGibitR ermittelt und dokumentiert die Ist-Versorgung in einer Adressliste. Zusätzlich wurde eine Übersichtskarte erstellt.
Das Ergebnis der Ist-Analyse steht in nachfolgender Dokumentation zum Download bereit. Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung kann gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende E-Mail-Adresse angefordert werden:
E-Mail: gigabit.bayern@ik-t.de
Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Gigabit-fähigen Breitbandnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt die Gemeinde Reichertshausen in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ eine kombinierte Markterkundung gemäß
"Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren" durch
Die Veröffentlichung des kombinierten Markterkundungsverfahrens (MEV) sowie weitere Unterlagen finden sie nach der Anmeldung im zentralen Online-Portal des Projektträgers:
Die nach Gigabit-RL Bund veröffentlichte Adressliste und die veröffentlichte Kartendarstellung gelten auch für die Markterkundung nach BayGibitR. Die Rückmeldung eines Netzbetreibers zu bestehender oder geplanter Versorgung wird die Gemeinde Reichertshausen in beide Verfahren (nach Gigabit-RL Bund und BayGibitR) einfließen lassen, eine doppelte Rückmeldung ist nicht notwendig.
Fristende:
tt.mm.2022, 14:00 Uhr