Gemeinde Odelzhausen



Bestandsaufnahme

Die Gemeinde Odelzhausen plant die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen. In der aktuellen Planungsphase ist noch nicht bekannt, ob und für welche Teilgebiete das Förderprogramm nach Bayerischer Gigabitrichtlinie (BayGibitR) oder das Bundesprogramm nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-RL Bund) in Anspruch genommen wird. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt, abhängig vom Ergebnis der Markterkundung, entschieden. 

Die Gemeinde Odelzhausen führt ein kombiniertes Markterkundungsverfahren durch gemäß "Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren" , veröffentlicht auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrum https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/gigabit/musterdokumente.html.


Markterkundung-Bekanntmachung

Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Gigabit-fähigen Breitbandnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt die Gemeinde Odelzhausen in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ eine kombinierte Markterkundung gemäß

"Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren"

(https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/file/docx/467/2021-06-28%20Hinweisdokument%20Kombiniertes%20Markterkundungsverfahren.docx ) durch.

 Die Veröffentlichung des kombinierten Markterkundungsverfahrens (MEV) sowie weitere Unterlagen finden sie nach der Anmeldung im zentralen Online-Portal des Projektträgers:

https://portal.gigabit-pt.de


Die nach Gigabit-RL Bund veröffentlichte Adressliste und die veröffentlichte Kartendarstellung gelten auch für die Markterkundung nach BayGibitR. Die Rückmeldung eines Netzbetreibers zu bestehender oder geplanter Versorgung wird die Gemeinde Odelzhausen in beide Verfahren (nach Gigabit-RL Bund und BayGibitR) einfließen lassen, eine doppelte Rückmeldung ist nicht notwendig.

 

Beginn:          05.05.2022, 11:00 Uhr

Ende:             01.07.2022,11:00 Uhr


**** Update 28.06.2022 ****


Fristverlängerung des Markterkundungsverfahrens


Start des MEV:                                 05.05.2022, 11:00 Uhr

Ende des MEV – AKTUELL:            01.07.2022,11:00 Uhr

Ende des MEV – NEU:                     01.08.2022,11:00 Uhr



Markterkundung-Ergebnis

Die Gemeinde Odelzhausen hat ein kombiniertes Markterkundungsverfahren im Rahmen der Gigabit-RL 2.0 zur Weiterverwendung der Ergebnisse im Rahmen Bayrischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) durchgeführt.

Die Ergebnisse sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

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Auswahlverfahren-Bekanntmachung

Die Gemeinde Odelzhausen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durch.

 

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über die e-Vergabeplattform DTVP (URL):

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV861MT/documents

 

Sämtliche für die Ausschreibung benötigten Dokumente werden ohne weitere Zugangsbeschränkung direkt auf der e-Vergabeplattform DTVP zum Download veröffentlicht.

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die e-Vergabeplattform.

Die Angebote inkl. Teilnahmeanträge sind elektronisch und fristgerecht über die e-Vergabeplattform DTVP einzureichen:

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV861MT


Auswahlverfahren-Ergebnis

Die Gemeinde Odelzhausen gibt im nachfolgenden zum Download bereitgestellten Dokument die vorgesehene Auswahlentscheidung Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewählten Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie ( BayGibitR).

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