Die Gemeinde Engelsberg plant die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen. In der aktuellen Planungsphase ist noch nicht bekannt, ob und für welche Teilgebiete das Förderprogramm nach Bayerischer Gigabitrichtlinie (BayGibitR) oder das Bundesprogramm nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) in Anspruch genommen wird. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt, abhängig vom Ergebnis der Markterkundung, entschieden.
Die Gemeinde Engelsberg führt ein kombiniertes Markterkundungsverfahren gemäß "Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren", veröffentlicht auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrum https://www.schnelles-internet.bayern.de/kofinanzierung/dokumente.html, durch.
Die Gemeinde Engelsberg plant die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen. In der aktuellen Planungsphase ist noch nicht bekannt, ob und für welche Teilgebiete das Bundesprogramm nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-RL 2.0) oder das Förderprogramm nach Bayerischer Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen wird. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt, abhängig vom Ergebnis der Markterkundung, entschieden.
Die Veröffentlichung des kombinierten Markterkundungsverfahrens (MEV) sowie weitere Unterlagen finden sie nach der Anmeldung im zentralen Online-Portal des Projektträgers:
Die nach Gigabit-RL 2.0 veröffentlichte Adressliste und die veröffentlichte Kartendarstellung gelten auch für die Markterkundung nach BayGibitR. Die Rückmeldung eines Netzbetreibers zu bestehender oder geplanter Versorgung wird die Gemeinde Engelsberg in beide Verfahren (nach Gigabit-RL Bund 2.0 und BayGibitR) einfließen lassen, eine doppelte Rückmeldung ist nicht notwendig.
Die Gemeinde Engelsberg hat ein Markterkundungsverfahren gemäß der Bayrischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) durchgeführt.
Die Ergebnisse sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.
Die Gemeinde Engelsberg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durch.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL): https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV8H4SR
Die Unterlagen zur Bekanntmachung werden ebenfalls über das elektronische Vergabeportal bereitgestellt: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV8H4SR/documents
Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Die Gemeinde Engelsberg gibt im nachfolgenden zum Download bereitgestellten Dokument die vorgesehene Auswahlentscheidung Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewählten Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie ( BayGibitR)
Die Gemeinde Engelsberg hat am 12.07.2024 einen Zuwendungsbescheid Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) erhalten.
Der unterzeichnete Kooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) mit dem ausgewählten Netzbetreiber Telekom Deutschland GmbH wurde am 20.08.2024 vollständig unterzeichnet.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht ab sofort von der Übermittlung der Verträge ab.