Markt Eckental



Bestandsaufnahme

Der Markt Eckental plant die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen. In der aktuellen Planungsphase ist noch nicht bekannt, ob und für welche Teilgebiete das Förderprogramm nach Bayerischer Gigabitrichtlinie (BayGibitR) oder das Bundesprogramm nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) in Anspruch genommen wird. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt, abhängig vom Ergebnis der Markterkundung, entschieden.

 

Der Markt Eckental führt ein kombiniertes Markterkundungsverfahren gemäß "Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren", veröffentlicht auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrum https://www.schnelles-internet.bayern.de/kofinanzierung/dokumente.html, durch.


Markterkundung-Bekanntmachung

Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Gigabit-fähigen Breitbandnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt der Markt Eckental in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ eine kombinierte Markterkundung durch.

 

Die Veröffentlichung des kombinierten Markterkundungsverfahrens (MEV) sowie weitere Unterlagen finden sie nach der Anmeldung im zentralen Online-Portal des Projektträgers:

https://portal.gigabit-pt.de

 

Die nach Gigabit-RL Bund veröffentlichte Adressliste und die veröffentlichte Kartendarstellung gelten auch für die Markterkundung nach BayGibitR. Die Rückmeldung eines Netzbetreibers zu bestehender oder geplanter Versorgung wird der Markt Eckental in beide Verfahren (nach Gigabit-RL Bund und BayGibitR) einfließen lassen, eine doppelte Rückmeldung ist nicht notwendig.