Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Die Marktgemeinde Bürgstadt hat in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß den Vorgaben der BayGibitR ermittelt und dokumentiert die Ist-Versorgung in einer Adressliste. Zusätzlich wurde eine Übersichtskarte erstellt.
Das Ergebnis der Ist-Analyse steht in nachfolgender Dokumentation zum Download bereit. Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung kann gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende E-Mail-Adresse angefordert werden:
E-Mail: gigabit.bayern@ik-t.de
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Marktgemeinde Bürgstadt im Rahmen einer Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.
Die Bekanntmachung zum Markterkundungsverfahren wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.